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Kranke Kinder haben Rechte
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt.“ So heißt es in Artikel 4 der hessischen Verfassung. Die Rechte von Kindern – und damit auch die Rechte von kranken Kindern – sind in der hessischen Verfassung verankert. Trotzdem wird das Wohl des Kindes im Alltag immer noch zu wenig beachtet.
Wir setzen uns gemeinsam mit der Kinderhilfestiftung e.V. für die Stärkung der Rechte kranker Kinder ein.


Bei einer Podiumsdiskussion im März 2023, an der Personen aus Politik, Kinderkliniken und Betroffene teilnahmen, haben wir dem Thema stärkere Aufmerksamkeit verschafft.
Als Resultat haben wir unserer Forderungen in einem Positionspapier formuliert; es wird von vielen Kinderkliniken und Kinderärzten im Rhein-Main Gebiet mitgetragen.
Lesen Sie mehr in unserer Pressemitteilung.
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Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
sabine.schmid@kinderkrebs-frankfurt.de